Wie die Finanzierung funktioniert.
Zugegeben: Die Finanzierung von Aufenthalten im Alters- und Pflegezentrum ist kein einfaches Thema. Das hängt mit der Komplexität jeweiliger Lebenssituationen und daraus resultierender finanzieller Regelungen zusammen. Kurzum: Wenn's ums Geld geht, wird's anspruchsvoll. Nicht zuletzt natürlich, weil grundsätzlich keiner der Involvierten zu viel – aber auch keiner zu wenig bezahlen soll. Die Pflegefinanzierung ist damit ein klassisches und immer fortwährendes Politikum.
Im Allgemeinen gilt, dass Bewohnende oder deren Angehörige den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung nicht zu 100% selber finanzieren müssen. Die Vollkosten der Pflege in einem Pflegezentrum werden in aller Regel durch folgende drei Säulen getragen:
- Die Krankenversicherung mit dem Versicherungsbeitrag je nach Pflegestufe
- Die Bewohnerin / der Bewohner mit der Patientenbeteiligung je nach Pflegestufe
- Die Einwohnergemeinde mit dem Restkostenbeitrag je nach Pflegestufe
Neben den reinen Pflegekosten entstehen bei einem Aufenthalt in einem Pflegezentrum weitere Kosten für die Betreuung sowie für allgemeine Aufwände, sogenannte Pensionsleistungen (Essen, Trinken, Wohnen). Diese Kosten haben für gewöhnlich die Bewohnerinnen und Bewohner zu tragen, sofern die nötigen finanziellen Mittel dafür vorhanden sind (etwa durch die Rente, oder sonstige Einkünfte)
Ergänzungsleistungen beantragen: möglich
Reicht das allgemeine Einkommen, respektive das Ersparte nicht zur Bezahlung der Patientenbeteiligung sowie der Betreuungs- und Pensionsleistungen, so kann die Bewohnerin oder der Bewohner Ergänzungsleistungen zur Deckung der Ausgaben beantragen. So können die Vollkosten der Alters- und Pflegeeinrichtungen auch ohne (oder mit geringerer) Patientenbeteiligung getragen werden.
Persönlich beraten lassen: sinnvoll
Auch bei der Pflegefinanzierung gilt – wie so oft im Leben: Keine Regel ohne Ausnahme. Sollten Sie also unsicher sein, wie es um die finanzielle Machbarkeit eines Pflegezentrum-Aufenthalts bestellt ist: Zögern Sie nicht, bei der Institution, die für Sie infrage kommt, direkt persönlich nachzufragen. Die Verantwortlichen vor Ort wissen Bescheid – und helfen Ihnen gerne weiter.
Einen interessanten Artikel mit Hintergründen zu den Anpassungen in der Plegefinanzierung des Kanton Zug aufs Jahr 2021 hin finden Sie hier: