Wie spezielle Pflege organisiert wird.
Gemäss Zuger Spitalgesetz sind die Einwohnergemeinden gemeinsam verantwortlich für die spezialisierte Langzeitpflege sowie für die Akut- und Übergangspflege (AÜP). Die Gemeinden sorgen für genügend Plätze in Alters- und Pflegezentren und sind auch zuständig, weiterführende Leistungen bereitzustellen und zumindest zum Teil mitzufinanzieren. Zu diesem Zweck haben sich die Zuger Gemeinden in der Organisation Langzeitpflege zusammengefunden, welche das Leistungsangebot in der spezialisierten Langezeitpflege regelt.
Strategisch und politisch geleitet wird die Organisation Langzeitpflege von der sogenannten Konferenz Langzeitpflege. In diesem Gremium ist jede, der elf Gemeinden durch ein Mitglied des Gemeinderates vertreten.
Die Kommission Langzeitpflege, die den Aufbau der spezialisierten Langzeitpflege sowohl operativ steuert als auch strategisch begleitet, wird präsidiert von der Baarer Sozialvorsteherin Berty Zeiter. Weiter sind zwei Exekutivmitglieder der Gemeinden und vier Fachleute aus den Gemeindeverwaltungen vertreten.
Die Konferenz Langzeitpflege hat folgende spezialisierte Leistungsaufträge vergeben:
- Ambulante Akut- und Übergangspflege (AÜP)
- Stationäre Akut- und Übergangspflege (AÜP)
- Slow-Stream-Übergangspflege (SÜP)
- Tagesheim
- Tag-Nachtstation
- Spezialisierte Palliative Care, ambulant, inkl. Spitex-Nachtdienst
- Spezialisierte Palliative Care, stationär
- Gerontopsychiatrische Pflegeabteilung/Wohngruppe
- Temporäre Entlastungsbetten („Ferienbetten“)
- Betreuung und Pflege von jungen pflegebedürftigen Menschen (JPM)
- Kinderspitex Psychiatriespitex Onkologiespitex
Nachfolgende Liste gibt Ihnen eine Übersicht der vergebenen Leistungsaufträge sowie die entsprechenden Kontaktstellen.